Nicht selten wird es dem Verteidiger bereits im Vorverfahren gelingen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder bei Fortgang des Verfahrens eine interessengerechte Verteidigungsstrategie in Absprache mit dem Mandanten zu bilden.
Schwerpunkt der Tätigkeit besteht neben dem allgemeinen Strafrecht auch in der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden (sog. Jugendsachen). Es bestehen in diesen Verfahren Besonderheiten, die sich aus den besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes ergeben. Oftmals ist hier der Verteidiger der einzige Ansprechpartner, dem sich der Jugendliche oder Heranwachsende offen anvertrauen kann.
Die Ehescheidung und die sog. Folgesachen wie Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften), Kindesunterhalt, Unterhalt zwischen Ehegatten, der Umgang mit dem Kind sowie Zugewinnausgleich und die sonstige Auseinandersetzung des Vermögens bilden die häufigsten Streitpunkte.
Eine Spezialisierung besteht im Bereich des internationalen Familienrechts, wenn es darum geht, Ehen ausländischer Staatsangehöriger oder sog. gemischte Ehen zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen scheiden zu lassen und die Scheidungsfolgen zu regeln.
Das derzeitige Sorgerecht erleichtert auch unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder. Eltern sollen die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten insbesondere im Straßenverkehr bedeuten oft Auseinandersetzung mit Polizei und Gerichten. Neben der Geldbuße und der Eintragung von Punkten im Fahrerlaubnisregister ist häufig der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis (Fahrverbot) zu befürchten, der für den Verkehrsteilnehmer auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge haben kann. Auf Grund dieser zum Teil existenziellen Rechtsfolgen und der mittlerweile komplexen Rechtsmaterie des straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenrechts ist die Unsicherheit bei den Betroffenen groß und sollte ausreichend Motivation sein, sich frühestmöglich der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen.
Selbstverständlich können wir gfs. auch bei anderen rechtlichen Problemstellungen zur Seite stehen.
Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Dann können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Einzelfall gemeinsam abstimmen.